Willkommen auf meiner Internetpräsenz

www.grahl.net - www.850spider.de

  • Altersbeschränkung

    Als Autor dieser Webseite möchte ich nicht ständig überprüfen, ob einzelne Artikel möglicherweise jugendgefährdende Inhalte haben oder auf jugendgefährdende Inhalte im Internet verlinken und deklariere diese Seite gemäß den aktuellen Empfehlungen des Jugendmedienschutzes mit einer Altersbeschränkung ab 18 Jahren. Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, darf ich Sie bitten, dieses Webseite zu verlassen. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren örtlichen Landtagsabgeordneten.

Veit und ich an seinem Lieblingsstrand New Smyrna Beach/FL wo wir ihn auch beerdigt haben.

 

iPhone, iPod Touch und iPad noch nicht vollständig unterstützt

 

 


... mein Hobby und Groschengrab

Fiat 850 Spider, Bj. 72

...mein anderes Hobby und Eurograb

Ford Gran Torino, Bj. 1972

Meine Webcams haben es nicht in die neue Datenschutzverachtung geschafft!

 

Standbilder von meinen WebCams

 

Carport

Tomscarcam

SpiderCam

Hier ein aktuelles Standbild von meiner WetterCam mit Blickrichtung Landskrone.

Leider war diese oben auf dem Dach nicht sehr wartungsfreundlich montiert. Daher die neue Position

 

 

 

Bei der Montage meiner ersten WetterCam

 

An dieser Stelle einen lieben Dank an meine Nachbarin für die ausgezeichneten Fotos!! :-)

 

 

 

 

 Hier nicht zu erkennen:

ich mache mir in die Hose....

Anmerkung zum Betrieb meiner Webcams:

Diese Webcams haben den alleinigen Zweck die Aufnahme z.B. einer Landschaft im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen. Sie dienen nicht dem Zweck einer Personenüberwachung. Sollte doch eine Person auf einem veröffentlichten Bild(-ern) zu sehen sein so geschieht das nicht vorsätzlich. Dem Betreiber dieser Webseite ist die Gesetzeslage bekannt und er handelt auch in diesem Sinne. Sollten Personen auf der Seite zu sehen sein so handelt der Autor nach folgendem Grundsatz:
Personen als "Beiwerk" Zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit. Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein. Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.

 

Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG und nochmals Bestätigt vom BGH Urteil vom 09.03.1989 - I ZR 54/87 -, NJW 1989, 2251, 2252